Zu weit über 100.000 Arbeitsunfällen auf Baustellen kommt es jedes Jahr, im Jahr 2019 erfassten die Berufsgenossenschaften rund 117.168 Arbeitsunfälle auf Baustellen. Und hierunter fallen nicht nur kleinere Verletzungen, sondern auch schwere Unfälle auf Baustellen mit Todesopfer. Damit es jetzt nicht zu Arbeitsunfällen auf Baustellen kommt, spielt die Baustellensicherheit und damit der Arbeitsschutz eine große Rolle. In welchem Umfang die Baustellensicherheit erforderlich ist, hängt immer von der jeweiligen Baustelle ab.
Baustellensicherheit bei größeren Baustellen
Handelt es sich um eine größere Baustellen mit verschiedenen Gewerken und damit mit Bauarbeitern von verschiedenen Firmen, so greifen hier die Anforderungen der Baustellenverordnung. Die Baustellenverordnung sieht hier zum Beispiel die Notwendigkeit von einem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan vor. In einem solchen Dokument werden die jeweiligen mit den Bauarbeiten beschriebenen Gefahren ermittelt, sondern auch die daraus ableitenden Sicherheitsmaßnahmen. Befindet sich zum Beispiel ein Baukran auf der Baustellen, so wird man dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan eine Helmpflicht entnehmen können. Neben dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, muss auf solchen Baustellen aber auch ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator vorhanden sein. Dieser kümmert sich nicht nur um die Aufstellung von notwendigen Sicherheitsmaßnahmen, sondern kümmert sich auch durch Überwachung um die Einhaltung der Regelungen. Je nach Größe der Baustelle kann es noch weitere Maßnahmen geben. Arbeiten beispielsweise mehr als 20 Bauarbeiter gleichzeitig und länger als 30 Tage auf der Baustelle, so muss eine solche Baustelle den Behörden im Vorfeld angezeigt werden. Hier gibt es eine Mindestfrist von zwei Wochen, die man bei der Vorankündigung einer Baustelle einhalten muss.
Sicherheitsmaßnahmen die es gibt
Wenn es um die Sicherheit auf Baustellen geht, so gibt es hier eine Vielzahl an Sicherheitsmaßnahmen. Was und in welchem Umfang notwendig ist, ergibt sich aus den unterschiedlichen berufsgenossenschaftlichen Regelwerken. Werden zum Beispiel sogenannte feuergefährliche Arbeiten wie Schweißen oder Trennschneidarbeiten auf einer Baustelle durchgeführt, so müssen hier Feuerlöscher mit einer bestimmten Leistungsklasse vorgehalten werden. Ebenso dürfen diese Arbeiten nur dann durchgeführt werden, wenn es im Vorfeld ein Erlaubnisscheinverfahren gegeben hat. Darin werden zum Beispiel die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen beschrieben. Weitere Anforderungen ist aber auch die notwendige Brandschutzunterweisung die vorhanden sein muss, für die Mitarbeiter, die letztlich die feuergefährlichen Arbeiten durchführen werden. Und die Sicherheitsmaßnahmen gelten hier nicht nur während den feuergefährlichen Arbeiten, sondern mit einer Brandwache auch noch Stunden danach. Damit soll verhindert werden, dass es im Nachgang zu den feuergefährlichen Arbeiten zu einem Brandausbruch kommen kann. Wie man daran erkennen kann, muss bei der Sicherheit auf Baustellen immer auch der Blick auf die konkreten Arbeiten gerichtet werden. Sei es hinsichtlich den damit verbundenen Gefahren und den damit notwendigen Sicherheitsmaßnahmen.
Sicherheit bei den Baustelleneinrichtungen
Ein wichtiger Faktor bei der Sicherheit sind aber auch die Baustelleneinrichtungen. Hier denke man zum Beispiel an ein Baugerüst. Ein Baugerüst muss beispielsweise vor der Nutzung immer geprüft und freigegeben werden. Nur dann darf es von den Baufirmen auch genutzt werden. Eine Prüfung ist aber auch grundsätzlich bei Baumaschinen notwendig. Das reicht von großen Baumaschinen, bis hin zur kleinen Kabeltrommel oder dem Baustellenstromverteiler. Auch diese Einrichtungen müssen regelmäßig auf Sicherheit geprüft werden, damit von diesen keine Gefahr, wie einem Stromschlag oder einer Brandgefahr ausgehen kann.
Weitere Sicherheitsmaßnahmen
Weitere Sicherheitsmaßnahmen die es im Rahmen der Sicherheit auf Baustellen gibt, ist zum Beispiel das Tragen von Schutzkleidung und Schutzschuhwerk. Die Notwendigkeit und Art der Schutzkleidung, hängt hierbei von den Arbeiten ab. Besteht beispielsweise eine Absturzgefahr, so kann hier die Notwendigkeit einer Absturzsicherung mit Gurtsystemen und Seilen bestehen. Neben den Sicherheitsmaßnahmen die auf persönliche Schutzmaßnahmen abzielen, gibt es auch grundlegende Anforderungen. Solche grundlegende Anforderungen kann das Bereitstellen von einem Verbandskasten sein, von Feuerlöschgeräten und anderen Sicherheitseinrichtungen. Neben dem Vorhandensein von diesen Sicherheitseinrichtungen, müssen diese natürlich stets geprüft und in einem funktionsbereiten Zustand gehalten werden. Hier denke man nur an Feuerlöscher, die beispielsweise alle zwei Jahre gewartet werden müssen. Und auch ein Verbandskasten muss geprüft werden, sei es hinsichtlich auf Vollständigkeit der Verbandsmaterialien, aber auch deren Haltbarkeit.
Wie man letztlich sehen kann, gibt es umfangreiche Maßnahmen wenn es um die Sicherheit auf Baustellen geht, damit es hier zu keinen Personen- und Sachschäden kommen kann.